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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Rosa P. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Rosa P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

ähnlich wie Herr Kazmaier in seinem Schreiben vom 3.4.2018 in diesem Portal an Sie, hatte ich mich schon mal in gleicher Sache an Herrn Franz Untersteller gewandt -
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/franz-untersteller#block-pw-dialogues-profile -
und habe leider eine Antwort bekommen, die absolut nicht zufriedenstellend ist.
Meine Frage an Sie:
Wurden die Messstandorte in Baden-Württemberg schon mal durch eine neutrale Institution hinsichtlich qualifizierter Messmöglichkeiten überprüft?
Im Falle Baden-Baden's und Kehl (mindestens) habe ich den Eindruck als solle „geschönt“ werden.
Ich freue mich auf Ihre aufklärende Antwort,
mit freundlichem Gruß
R. P., 76530 Baden-Baden

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage über www.abgeordnetenwatch.de zur Messung der Luftqualität in Baden-Baden und Kehl vom 8. April 2018.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle auch auf mein vorheriges Antwortschreiben an Herrn Kazmaier verwiesen.

Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität in Deutschland ist in Umsetzung europarechtlicher Regelungen die Verordnung über Luftqualitätsstandards und nationale Emissionshöchstmengen (Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 39. BImSchV). Für den Vollzug des Immissionsschutzrechts sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Behörden der Länder zuständig. Dies betrifft auch die Beurteilung der Luftqualität und die zugehörige Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen. Baden-Baden zählt hierbei zum Regierungsbezirk Karlsruhe, Kehl zum Regierungsbezirk Freiburg.

Die Mindestanzahl an verkehrsnahen Probenahmestellen sowie Probenahmestellen für den städtischen Hintergrund für die beiden Gebiete ergibt sich aus Anlage 5 der 39. BImSchV. Bei den Messstationen Aumattstraße in Baden-Baden und Am Yachthafen in Kehl handelt es sich um Messstationen für den städtischen Hintergrund. In Baden-Württemberg wird das Luftmessnetz und die darin enthaltenen Verkehrsmessstationen zeitlich befristet im Rahmen von sogenannten Spotmessungen um weitere Messstellen an innerörtlichen Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen ergänzt.

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Überprüfung durch eine neutrale Institution weise ich darauf hin, dass die Behörden der Länder eine Dokumentation zur Ortswahl der Probenahmestellen erstellen müssen und diese mindestens alle fünf Jahre überprüfen müssen. Die Dokumentation ist der Europäischen Kommission auf Anfrage innerhalb von drei Monaten zu übermitteln.

Für weitergehende Informationen empfehle ich Ihnen, sich weiterhin an die zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter

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