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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Gustav B. •

warum werden die Rentner nicht berücksichtigt bei den sogenannten Entlastungen ???

ich habe es geahnt, leider ist es auch wahr geworden, Die Rentner sind bei den Entlastungen außen vor.
Die Berufung auf die Rentenerhöhung ist eine Unverschämtheit. Die Rentenerhöhung ist gesetzlich geregelt.
Außerdem hat es letztes Jahr 2021 eine Nullrunde gegeben.
Die Rentner heute sind die Nachkriegskinder, die hatten im Winter oft Blumen im engen Kinderzimmer.
Das waren Eisblumen am Fenster. Diese Generation weiß was frieren ist. Die wollen aber jetzt im Alter nicht mehr frieren müssen.
Außerdem selber Auto fahren bedeutet für Senioren Unabhängigkeit und Freiheit. Nicht nur in ländlichen Gegenden ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, Einkäufe und Arztbesuche sowie die Pflege sozialer Kontakte ohne fremde Hilfe zu meistern.
Es ist respektlos und beschämend was hier von 3 gut verdienenden sich gegenseitig und selbst lobenden Parteivertretern abgeliefert wird.
Die AfD war bis heute für mich keine Perspektive, aber ich muss denen in einigen Punkten recht geben.

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Antwort von
SPD

Entlastungspaket 2022 für Rentnerinnen und Rentner

 

 

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und damit verbunden, das Vertrauen, sich mit diesem Thema an mich zu wenden.

Rentnerinnen und Rentner sind von krisenbedingten Belastungen besonders betroffen. Daher kann ich ihre Enttäuschung über das Entlastungspaket durchaus nachvollziehen. Die Vorteile, die sich daraus für Rentnerinnen und Rentner ergeben werden nicht klar erwähnt. Gerne möchte ich Ihnen kurz die Intentionen des Entlastungspakets anhand ausgewählter Beispiel skizzieren, und im nächsten Schritt versuche ich zu erklären, warum Rentnerinnen und Rentner durchaus von den aktuellen sozialpolitischen Beschlüssen profitieren werden.

 

Das erste Entlastungspaket wurde am 17.3.2022 beschlossen und umfasst unter anderem:

  • Die Abschaffung der EEG-Umlage zum Juli 2022: Von dieser Entlastung profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, denn Energieversorger sind dazu verpflichtet, die Ersparnisse vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Die Umlage wird fortan durch das Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) bezahlt.
  • Den Heizkostenzuschuss zum Sommer 2022: Hiermit soll die enorme Belastung die auf Wohngeldhaushalte, sowie auf Studierende und Auszubildende zukommt, erleichtert werden. Der gestaffelte Zuschuss (mehr zum Umfang hier) ist nicht zu versteuern und zielt daher auf besonders bedürftige Haushalte ab.

 

Das zweite Entlastungspaket vom 24.03.2022 baut diese Maßnahmen weiter aus, und beinhaltet unter anderem:

  • Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro mag zunächst wie die größte Zuwendung scheinen, doch anders als viele andere Maßnahmen ist sie zu versteuern. Damit entfaltet sie ihre volle Wirkung bei weniger Gutverdienenden. Die Energiepauschale entstand als bedarfsorientierte Alternative zum allgemeinen Tankrabatt, den die FDP vorschlug. Daraus wird auch ersichtlich, dass die Energiepauschale vor allem Pendlerinnen und Pendler, die arbeitsbedingt unterwegs sein müssen, unterstützt.
  • Von der befristeten Senkung der Kraftstoffsteuer profitieren alle Autofahrenden. Sie ist notwendig, damit Menschen, die wegen unzureichender Infrastruktur im Nahverkehr nicht auf die ÖPNV-Vergünstigung zurückgreifen können, ebenfalls mobil bleiben. Wie du in der Mail bereits erwähntest, ist die Infrastruktur im Landkreis leider teils unzulänglich. Von daher sollte diese Maßnahme vor allem unseren ländlichen Regionen zu Gute kommen.
  • Zusätzlich gibt es 100 Euro für Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger sowie für Familien mit Kindern. Diese beiden Gruppen sind bekanntermaßen besonders belastet durch wirtschaftliche Einbrüche und somit gewährt das Entlastungspaket auch ihnen schnelle, unbürokratische und bedarfsgerechte Hilfe.

 

 

Während diese Maßnahmen lediglich als befristete Hilfestellung für die Folgen des Krieges in Deutschland angedacht sind, sind die wahren Gewinnerinnen und Gewinner, der neuen sozialpolitischen Beschlüsse eindeutig Geringverdienende und Rentnerinnen und Rentner, denn:

 

  • Mit der angekündigten Rentenerhöhung von 5.35% im Westen und 6.12% im Osten, die zum Juli 2022 in Kraft treten soll, profitieren Rentnerinnen und Rentner langfristig und über die Krise hinaus. Hier ist wichtig zu erwähnen, dass sich eine Rentenerhöhung  an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten orientiert. Der Lohnzuwachs stockt aber wegen der Pandemie immer noch massiv, insofern sind es neue Beschlüsse wie die Anhebung des Mindestlohns, die den Renten- und Lohnzuwachs ermöglichen. Denn ohne diese würden die Renten trotz gesetzlicher Regelung nur minimal höher ausfallen, wie wir es bereits im Vorjahr 2021 sahen. Natürlich muss die Rente auch weiterhin kräftig angehoben werden. Dafür setze ich mich als Bundestagsabgeordnete ein. Denn die Würdigung der Menschen, denen wir unseren heutigen Wohlstand zu verdanken haben, ist mir ein wichtiges Anliegen.
  • Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022  bedeutet für Millionen Arbeitnehmende eine spürbare finanzielle Entlastung, und für manche sogar einen Lohnzuwachs von 20%. Damit wollen wir armutsresistente Löhne für Geringerverdienende sichern, doch auch hier ist uns bewusst, dass es kein Erfolg ist auf dem man sich ausruhen sollte.

 

Für mich heißt es daher: Sowohl in Krisenzeiten wie in Phasen der Entspannung setze ich mich für eine solidarische und bedarfsgerechte Sozialpolitik ein.

Ich hoffe aus diesem Brief konnte deutlich werden, dass Rentnerinnen und Rentner permanent durch die Rentenerhöhung, und durch die Abschaffung der EEG-Umlage und die krisenbedingt befristete Senkung der Kraftstoffsteuer entlastet werden. Für jene, deren Rente ohnehin nicht ausreicht, und die daher auf Wohngeld angewiesen sind, stehen der Heizkostenzuschuss und die 100 Euro für Sozialhilfeempfangende zu.

Die beiden Entlastungspakete zielen darauf ab, die Breite der Gesellschaft zu erreichen. Besonders profitieren werden Geringverdienende und Menschen, die von Sozialleistungen abhängig sind. Gutverdienende hingegen sollen nur die notwendigen Zuwendungen erhalten.

Letztlich entscheiden natürlich nur Sie selbst, welcher Partei/Kandidat:in Sie eine Stimme geben möchten, doch für stabile und sichere Renten sind Sie mit der AFD wahrscheinlich schlecht beraten. Am sinkenden Rentenniveau will die AfD nämlich gar nichts ändern. Sie will den Beitragssatz niedrig halten, was zur Folge hätte, dass die Beschäftigten noch mehr von ihrem Gehalt in die kapitalgedeckte Rentenversicherungen zahlen müssen. Profitieren davon würden lediglich die Arbeitgeber, während Arbeitnehmer Verluste machen und der Staat wegen fehlender Einnahmen Probleme hätte, die Schwächsten zu unterstützen. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag des DGB.

                                                                                                 

Ich sende Ihnen freundliche Grüße nach Illingen,

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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