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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Alina T. •

Warum gibt es keine Altersstaffelung beim Familienzuschlag (Stufe 2)? Ist eine gleiche Verdienstbetrachtung bei unterschiedlichen Lebenshaltungskosten noch gerecht?

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
sind Sie nicht auch der Meinung das jüngere Kinder einen kleineren Bedarf als ältere Kinder haben? Weshalb werden beim familienbezogenen Bestandteil der Besoldung der Stufe 2 (Familienzuschlag Stufe 2) lediglich die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder betrachtet? Warum gibt keine Altersstaffelung?

Halten Sie es für gerecht wenn eine Bundesbeamtenfamilie aus Gera oder Oldenburg deutlich mehr vom Verdienst hat als eine Bundesbeamtenfamilie aus Berlin oder München? Und dies seit Jahren!!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag ergänzen die Grundgehälter und unterstützen Beamte beim Unterhalt für ihre Kinder. Sie orientieren sich am staatlichen Kindergeld, das ebenfalls keine Altersstaffelung oder Staffelung nach Regionen kennt. Der Unterhaltsbedarf eines Kindes kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein und auch die Wirkungen auf die Familie, zum Beispiel auf die Erwerbstätigkeit der Eltern, können sich unterschiedlich darstellen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, auch bei den kinderbezogenen Anteilen im Familienzuschlag keine altersbezogenen Differenzierungen vorzunehmen, die den individuellen Gegebenheiten auch nicht unbedingt besser entsprechen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rita Schwarzelühr-Sutter

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