
(...) 11 Abs. 1 des Grundgesetzes das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Es wäre deshalb verfassungswidrig, Menschen zu zwingen, an einen bestimmten Ort zu ziehen. Wir werden uns Bestrebungen, dieses Prinzip aufzuweichen, auch weiter entgegenstellen. (...)