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Ricarda Lang
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Uwe C. •

Habe ich Sie gestern bei Caren Miosga richtig verstanden, dass sie (die Grünen), sich erst nach einem Verbot der AfD, um deren Wähler bemühen wollen?

Auf die Frage, was sie denn nach einem Verbot der AfD mit deren aktuell etwa 20 Millionen Wählern/Anhängern machen wollen, sprachen Sie von einer dann großen Aufgabe, die sie angehen und lösen wollen.

Ja, warum haben sie dann nicht bis jetzt schon versucht, diese Aufgabe zu lösen?

Und wenn sie es getan haben, wovon ich ausgehe, warum wird denn die AfD immer stärker und Ihre Partei wird immer bedeutungsloser im Vergleich zur AfD?

Besonders schlimm sieht es da in den neuen Bundesländern aus.

Wollen Sie persönlich bei Ihren Beiträgen/Reden, wie gestern in der Sendung, auch weiterhin bei nicht genehmen Fragen, zwar viel reden, aber nicht auf das konkrete Thema eingehen, wo sie auf einmal bei Trump gelandet sind und keine Antwort auf die Frage gegeben haben?

Glauben Sie wirklich daran, dass ihnen die Bürger bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD, ihnen glauben, dass es da nicht hauptsächlich um eine Ausschaltung des politischen Gegners geht?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag,

ein mögliches Verbotsverfahren richtet sich nicht gegen die Wählerinnen und Wähler, sondern gegen eine Partei, wenn sie nach Einschätzung der zuständigen Verfassungsorgane und letztlich des Bundesverfassungsgerichts aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. So steht es in unserem Grundgesetz, dessen Mütter und Väter hatten miterleben müssen, wie eine demokratisch gewählte NSDAP in kürzester Zeit die Demokratie von innen zerstört hatte.

Die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag können dabei – die entsprechenden Mehrheiten vorausgesetzt – höchstens die Prüfung eines Verbots beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Nur das Bundesverfassungsgericht selbst kann dann, nach eingehender Prüfung, ein mögliches Verbot aussprechen. Die Hürden dafür sind richtigerweise hoch. Und der Prozess stellt sicher, dass nicht der politische Gegner aus politischen Gründen ein Verbot erwirkt, sondern allenfalls die unabhängigen Richter am höchsten Gericht unseres Landes.

Ich persönlich sehe in den Analysen des Bundesverfassungsschutzes und den vielen öffentlichen Aussagen von AfD-Funktionären, die sich offenkundig gegen unser Grundgesetz richten, ausreichend Indizien versammelt, um eine entsprechende Prüfbitte an das Bundesverfassungsgericht zu übermitteln. Gleichzeitig würde ein solcher Schritt weder mich noch alle anderen Demokratinnen und Demokraten von der politischen Aufgabe befreien, das Vertrauen in unsere wehrhafte Demokratie und ihre Institutionen wieder zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Ricarda Lang

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