Angesichts der Ratifizierung von ILO Nr. 155, warum wird Raumluftqualität als wichtiger Schutz vor aerogenen Risiken im deutschen Arbeitsschutz weiterhin nicht verbindlich berücksichtigt?
Während der Pandemie erworbene wissensch. Erkenntnisse über den hierzulande bislang wenig bekannten aerogenen Übertragungsweg für viele (Atemwegs)Erreger, betonen die Notwendigkeit, auch Raumluft als wichtigen Teil des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Insb., da am Beispiel Covid die Betroffenenzahlen von Long Covid und ME/CFS, bei Menschen in allen Altersklassen, immer weiter steigen während die Versorgungslage katastrophal bleibt und die Aussicht auf Heilung gen Null geht. Die Ratifizierung von ILO Nr. 155 zeigt die Bereitschaft zur Stärkung des Arbeitsschutzes, doch bislang wird weder über aerogene Übertragung informiert noch die Raumluftqualität über den Arbeitsschutz in eine Verbindlichkeit geändert. Besonders Menschen in systemrelevanten, frauendominierten Berufsgruppen sind von Langzeitfolgen betroffen. Auch wirtschaftlich fällt fehlende Prävention in diesem Bereich immer mehr auf.

