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Ricarda Lang
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Frage von Vanessa H. •

Angesichts der Ratifizierung von ILO Nr. 155, warum wird Raumluftqualität als wichtiger Schutz vor aerogenen Risiken im deutschen Arbeitsschutz weiterhin nicht verbindlich berücksichtigt?

Während der Pandemie erworbene wissensch. Erkenntnisse über den hierzulande bislang wenig bekannten aerogenen Übertragungsweg für viele (Atemwegs)Erreger, betonen die Notwendigkeit, auch Raumluft als wichtigen Teil des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Insb., da am Beispiel Covid die Betroffenenzahlen von Long Covid und ME/CFS, bei Menschen in allen Altersklassen, immer weiter steigen während die Versorgungslage katastrophal bleibt und die Aussicht auf Heilung gen Null geht. Die Ratifizierung von ILO Nr. 155 zeigt die Bereitschaft zur Stärkung des Arbeitsschutzes, doch bislang wird weder über aerogene Übertragung informiert noch die Raumluftqualität über den Arbeitsschutz in eine Verbindlichkeit geändert. Besonders Menschen in systemrelevanten, frauendominierten Berufsgruppen sind von Langzeitfolgen betroffen. Auch wirtschaftlich fällt fehlende Prävention in diesem Bereich immer mehr auf.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Herr Dahmen hat Ihnen zur Bedeutung von Raumluftqualität bereits ausführlich geantwortet und seiner Einschätzung schließe ich mich an. Ergänzend zum Arbeitsschutz: Raumluftqualität ist in Deutschland nicht völlig ungeregelt. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt gesundheitlich zuträgliche Atemluft, und die ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert das unter anderem mit Anforderungen an Lüftung, CO₂-Werte und Luftqualität.

Gleichzeitig teilen wir Ihre Einschätzung, dass aerogene Infektionsrisiken bislang nicht ausreichend konsequent in Präventionskonzepte übersetzt wurden. Es geht also weniger um ein vollständiges Regelungsvakuum, sondern um die Weiterentwicklung bestehender Vorgaben, insbesondere für Schulen, Kitas, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Arbeitsbereiche mit hoher Exposition.

Die Ratifizierung von ILO Nr. 155 bestärkt aus unserer Sicht den Anspruch, Gesundheitsschutz in der Arbeitsumgebung umfassend zu denken. Deswegen hat meine Fraktion die Ratifizierung parlamentarisch unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Ricarda Lang

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