Frage an Renate Künast von Andreas W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Frau Künast,
nach der Trennung und Scheidung musste ich erfahren, dass Gesetz und Rechtssprechung in einem Punkt auseinander gehen: Geschiedene erhalten auch nach der Scheidung noch lange Geld von ihrem Ex. Auch, wenn sie selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die ehemalige Justizministerin Zypries hingegen hatte zu der Verabschiedung eines Unterhaltsgesetzes 2008? mal gesagt „einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin, das gilt so nicht mehr.
Leider folgen die Familiengerichte dem Gesetz nicht.
Wie kann das sein?
Wie stehen Sie dazu?
Freundliche Grüße
A. W.
Weitere Fragen an Renate Künast

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Es ist nun so, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über keine eigene Mehrheit im Parlament verfügen. Daher können Vorhaben nur mit Stimmen aus anderen Fraktionen verabschiedet werden. Dafür werben wir. Für uns ist aber auch klar: Mehrheiten darf es nicht mit den Stimmen der AfD geben. Das zu garantieren, fordern wir von allen demokratischen Fraktionen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.