Frage an Renate Künast von Helmut R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast,
mich treibt die Frage um auf welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Hauptstadt Berlin den Status ALTBUNDESLAND besitzt.Nach einer Zuzahlungskontroverse nach einer REHA vor Jahren hatte man mir erklärt auch das ehemalige "Ostberlin"gehöre nicht zum "Einzugsgebiet OST",sondern zum "Altbundesland" Berlin.Die Rechtsgrundlage dafür konnte mir bis heute niemand benennen.
Deshalb die Frage an Sie,Verehrte Frau Künast als Bundestags- abgeordnete,Berlinerin und Anwältin danach.
Besten Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Berlin,16.12.2012 Helmut Richter
Weitere Fragen an Renate Künast

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.

Es ist nun so, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über keine eigene Mehrheit im Parlament verfügen. Daher können Vorhaben nur mit Stimmen aus anderen Fraktionen verabschiedet werden. Dafür werben wir. Für uns ist aber auch klar: Mehrheiten darf es nicht mit den Stimmen der AfD geben. Das zu garantieren, fordern wir von allen demokratischen Fraktionen.

Wir setzen aber darauf, dass die zwei debattierten Anträge, die jetzt bei den Ausschüssen liegen, nach der Bundestagswahl reaktiviert werden und noch mehr Unterstützung sammeln können. Die beiden Anträge stehen sich dabei nicht entgegen, sie haben das gleiche Ziel. Viel zu viele Abgeordnete aus Union, FDP und SPD unterstützen aber bisher keinen der beiden Anträge. Das muss sich ändern. Gemeinsam können wir dann darauf hinarbeiten, dass der Bundestag beschließt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher vorzubereiten und zu beantragen.