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Frage von Alexandra S. •

Frage an Renata Alt von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Alt,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Sehr geehrte Frau S.,

wir müssen in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich zu besiegen. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen, gemeldet. Es besteht also Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es deshalb, die Impfquoten zu erhöhen.

Wir schlagen deshalb ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein. Dieses Maßnahmenpaket soll diejenigen erreichen, die grundsätzlich impfwillig sind, aber aus verschiedenen Gründen bestimmte Impfungen noch nicht erhalten haben.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzs greift allerdings zu kurz, denn er berücksichtigt nur Masern und nicht die anderen Infektionskrankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt. Außerdem müssen wir stärker die gutwilligen Ungeimpften erreichen. So fehlt vielen nach 1979 Geborenen die zweite Masernimpfung.

Das wollen wir im parlamentarischen Verfahren angehen. Außerdem wollen wir erreichen, dass mehr über den Nutzen von Schutzimpfungen aufgeklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt

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