Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
Im Planungsprozess wird ein Gutachten zur Grünordnungsplanung erstellt, aus dem sich eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt.
Die zur Versiegelung vorgesehene Fläche selbst ist kein FFH-, Natura2000-, oder Vogel- und Naturschutzgebiet.
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.
Die Mitglieder des Gemeinderates in Überherrn können sich mit Rückfragen zu den Gutachten jederzeit an die zuständigen Behörden wenden. Zudem wird es mehrere Informationsveranstaltungen geben.

