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Reinhold Jost
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Frage von Martin L. •

Wer ist für Gutachten verantwortlich, wenn sich im Nachhinein z.B. herausstellt, dass signifikant weniger Grundwasser verfügbar ist als in den Gutachten angenommen?

Die Wasserrechte, welche i.d.R. 70% der Grundwasserneubildung ausmachen wurden im Saarland 1990 ermittelt bzw. vergeben und basieren auf noch deutlich älteren Daten. Es ist hinreichend bekannt dass der Klimawandel eklatante Auswirkungen auf das Grundwasser hat, mit einer Reduktion von etwa 25% für Süddeutschland (https://www.kliwa.de/_download/Fliss_et_al_2021_Auswirkungen_des_Klimawandels_auf_das_Grundwasser_und_die_Wasserversorgung_in_Sueddeutschland.pdf).
Laut Umweltministerium ist die aktuelle Lage bekannt, das Monitoring wird ständig verbessert (https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q2/pm_2021-05-04_071_Grundwasser.html)
Dennoch wird wider besseres Wissen mit den alten Zahlen gearbeitet, um Ansiedlungen überhaupt erst zu ermöglichen. Es besteht die Gefahr, dass es in den betroffenen Gemeinden, Regionen zu Wasserknappheit kommt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. L.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden. Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass es seine Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes und als wichtigste Lebensgrundlage erfüllen kann. Bei Nutzungskonflikten hat die öffentliche Trinkwasserversorgung stets gesetzlich garantierten Vorrang. Jede Wasserentnahme wird im Einzelfall geprüft und bei berechtigtem Interesse und Verträglichkeit mit dem Wasserdargebot wird eine Erlaubnis oder Bewilligung, die widerrufen werden kann, erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

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