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Reimer Böge
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Frage von Ekart N. •

Frage an Reimer Böge von Ekart N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Böge,

mein Unternehmen ist im Maschinenbau tägig, dies weltweit. Nun sind wir damit konfrontiert worden, dass wir bei Montagetätigkeiten in Großbritannien einer Versteuerung durch CIS unterliegen. Dabei würde das Vereinigte Königreich 30 bzw. 20 % des von uns an unseren Auftraggeber gestellten Rechnungsbetrages einbehalten. Weder im Internet, noch bei entsprechenden dort genannten Ansprechpartnern gibt es konkrete Aussagen, wie wir uns verhalten sollten. Da mir weiterhin angetragen wurde, dass ähnliche Vorschriften wie CIS auch in anderen europäischen und nicht europäischen Ländern vorkommen, brauchen wir hierzu auch Informationen.

Was sich hier als Herausforderung bzw. auch Unverständnis darstellt ist, dass wir doch insbesondere in der EU frei hinsichtlich solcher Abwicklungen, hier Montagetätigkeiten, sind. Warum Steuern und ggf. großer administrativer Aufwand, trotz aller innereuropäischen Regelungen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ekart Nill

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nill,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur britischen Bauabzugsteuer. Im Auftrag von Herrn Böge übermittle ich Ihnen anbei weiterführende Informationen zu diesem Thema.

Die Dienstleistungsfreiheit ist eine große Errungenschaft der EU, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Dienste über nationale Grenzen hinweg frei im europäischen Binnenmarkt anzubieten. Trotz der Öffnung des Markts für Dienstleistungen liegt die Steuerhoheit weiterhin bei den Mitgliedstaaten. Gemäß EU-Recht muss allerdings zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sichergestellt sein, dass einheimische Anbieter ihren ausländischen Mitbewerbern bei der Steuererhebung gleichgestellt sind.

Die britische Bau- und Montageabzugsteuer (CIS) wird dieser Vorgabe gerecht, denn sie findet auf alle Bau- und Montagedienste Anwendung, die im britischen Hoheitsgebiet durchgeführt werden. Wie ich Ihren Ausführungen entnehme, sind Sie Subunternehmer im Sinne des britischen Rechts. Demnach sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen bei der britischen Finanzbehörde HMRC zu registrieren. Da Sie angemerkt haben, dass mindestens 20 % Steuerabzug bei Ihnen anfallen würden, schließe ich daraus, dass der Rohertrag Ihres Unternehmens in den vergangenen zwölf Monaten £30,000 unterschritten hat. Andernfalls müsste Ihr Auftraggeber nämlich keinen Steuerabzug vornehmen. Ihr Auftraggeber müsste nur dann 30 % des Rechnungsbetrags abführen, wenn Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsausführung nicht registriert ist. Da Letzteres anscheinend aktuell auf Ihr Unternehmen zutrifft, rate ich Ihnen in jedem Fall zu einer baldigen Registrierung.

Es ist nachvollziehbar, dass Sie dieses Verfahren angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für Ihr Unternehmen als lästig ansehen. Allerdings gibt es im deutschen Einkommenssteuerrecht ebenfalls eine Bauabzugsteuer, auch wenn Ihr Unternehmen möglicherweise davon freigestellt ist. Die Steuer dient wie ihr britisches Äquivalent dazu, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung einzudämmen. Aufgrund der großen Sensibilität der Steuerpolitik wird die Kompetenz zur Steuererhebung auch auf absehbare Zeit nicht auf die EU übertragen werden, sondern bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Die zusätzlichen bürokratischen Hürden für international tätige Unternehmen werden somit leider auch erst einmal bestehen bleiben.

Abschließend übersende ich Ihnen noch einige Links mit weiterführenden Informationen zur CIS, die Ihnen hoffentlich bei Ihrer Tätigkeit in Großbritannien weiterhelfen werden:

1. eine Broschüre der britischen Finanzbehörde HMRC mit allen wichtigen Informationen zur Steuer selbst sowie zum Registrierungsprozess für ausländische Unternehmen (leider nur in englischer Sprache): http://www.hmrc.gov.uk/forms/cis340.pdf

2. ein Merkblatt der deutsch-britischen Handelskammer, in dem die wichtigsten Informationen zur CIS auf Deutsch zusammengefasst sind: http://grossbritannien.ahk.de/fileadmin/ahk_grossbritannien/Dokumente/Formulare/Tax/B2_Merkblatt_Bauleistungen_und_Montagen_im_VK.pdf

3. die Kontaktdaten der AHK in London, da man Ihnen dort sicher nützliche Ratschläge für Ihren konkreten Fall geben kann: http://grossbritannien.ahk.de/dienstleistungen/steuern/bauabzugsteuer-cis/

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

i.A. Claudia Rubach
(Parlamentarische Assistentin)