Wie passt der Beschluss des Koalitionsausschusses zum IFG mit dem Koalitionsvertrag zusammen?
Sehr geehrte Frau Alabali Radovan,
im Koalitionsvertrag 2025 haben SPD und Union vereinbart: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren."
Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 sieht nun vor, das Auskunftsrecht auf natürliche Personen mit nachgewiesenem „berechtigtem Interesse" zu beschränken, Organisationen und Nicht-EU-Bürger auszuschließen, Namen von Behördenmitarbeitenden pauschal zu schwärzen und die Gebührenobergrenze aufzuheben. Bislang garantiert das IFG jeder Person einen voraussetzungslosen Informationszugang - dieses Grundprinzip würde umgekehrt. Fachleute, die Bundesdatenschutzbeauftragte und zahlreiche Organisationen sprechen von einer faktischen Abschaffung des Gesetzes.
1. Worin sehen Sie in diesen Änderungen den im Koalitionsvertrag versprochenen „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger"?
2. Werden Sie einem Gesetzentwurf im Budnestag zustimmen?

