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Rebecca Harms
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Frage von Florian D. •

Frage an Rebecca Harms von Florian D. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

Der Friedensnobelpreisträger IPPNW schreibt:
"Die am 1. August 2001 in Kraft getretene rot-grüne Strahlenschutzverordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, rechnet mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Verordnung."
Beleg:
www.ippnw.de/Atomenergie/strahlenschutz

Sie haben ein öffentliches Mandat. Was haben Sie persönlich bisher und für die Öffentlichkeit nachweisbar gegen diesen vom Friedensnobelpreisträger IPPNW kritisierten und oben angeführten unhaltbaren Zustand unternommen?

Ist das Atomkraftwerk Biblis vor allem deshalb noch am Netz, weil DIE ROTGRÜNEN ihre Regierungszeit vertrödelt und alle Chancen zur Stillegung versiebt haben? Wollten weder Jürgen Trittin als ROTGRÜNER Bundesumweltminister noch Priska Hinz, seine heutige Kollegin in der Bundestagsfraktion von Bündnis `90 / DIE GRÜNEN, das Atomkraftwerk Biblis ernsthaft so abschalten, daß es der Atomindustrie richtig weh tut? Schoß Priska Hinz als damalige ROTGRÜNE "Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Hessen" nicht den Vogel ab, als sie medienwirksam eine Stillegungsverfügung der Öffentlichkeit präsentierte und dann "vergaß", diese Stillegungsverfügung auch dem Nuklearkonzern RWE als Betreiber zuzustellen?

Grüße

Florian Dengler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dengler,

Frau Harms war von 1998 bis 2004 Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag. Frau Harms hat während dieser Zeit und in dem von Ihnen angesprochenen Jahr 2001 vornehmlich zu Themen niedersächsischer Umwelt- und Atompolitik gearbeitet.

Die von Ihnen kritisierte Strahlenschutzverordnung wurde 2001 auf Bundesebene verabschiedet. Die Bund-Strahlenschutzverordnung sah in der Tat vor, die Regelungen zur Freimessung leicht radioaktiver Abfälle aufzuweichen, Betreiber von Atomanlagen konnten also ab dem Jahr 2001 die Freigabe leicht radioaktiven Materials (für Schrotthändler, Straßenbau usw.) schon für geringere Grenzwerte als vor dem Jahr 2001 beantragen.

Frau Harms hat diese Regelungen des Bundes zur "früheren" Freimessung kritisiert, auch wenn sie dagegen vielleicht nicht so laut protestiert hat wie gegen die Endlagerung von Atommüll im niedersächsischen Gorleben.

Nachzuweisen, dass Frau Harms sich schon früh mit dem Thema Freimessung beschäftigt hat, vermag vielleicht ihre Kleine Anfrage von 1998, die ich Ihnen als pdf-Datei anhänge. Frau Harms versucht mit der Anfrage an die Landesregierung herauszufinden, unter welchen Umständen die Freigabe von radioaktiven Stoffen genehmigt wird, welche Betreiber von Atomanlagen in Niedersachsen diese Freigabe beantragt haben und wo dieser Müll gelagert werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Anna Turmann