
(...) die vorliegenden Eckpunkte zur Vorratsdatenspeicherung sind ein guter Anfang für die weiteren Beratungen. Es werden zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen kombiniert. Das Ziel der Verbrechensbekämpfung soll so in Einklang mit den hohen Standards beim Datenschutz gebracht werden. (...)