(...) Ergänzend erlaube ich mir den Hinweis, dass das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" seit 2018 rechtsverbindlich in Deutschland gilt. Hieraus leiten sich vielfältige Maßnahmen zum Schutze von Frauen ab, die in den jeweiligen Einzelplänen der Häuser budgetiert werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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