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Ralph Brinkhaus
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Frage von Horst B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Horst B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
könnten Sie sich vorstellen einen „Deutschland-Fond „zur Finanzierung der Corona-Folgen zu vertreten in den der jetzige Solidarbeitrag und die Hälfte der Kirchensteuer fließt und somit Länder und Kommunen entlasten kann !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Beckert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Mai und Ihren Vorschlag.

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die zwar vom Finanzamt, also vom Staat, eingezogen wird, letztendlich aber der Finanzierung der Kirchen von ihren jeweiligen Mitgliedern dient. Die Finanzämter werden von den Kirchen für diesen „Dienst“ entsprechend entlöhnt. Man könnte es mit einem Mitgliedsbeitrag in einem Verein vergleichen. Diese Beiträge werden für verschiedene kirchliche Zwecke eingesetzt, z.B. zur Deckung der Kosten des Verwaltungsapparats, der Ausbildungsstätten, zum Erhaltung und Instandsetzung der kirchlichen Infrastruktur, zur Erfüllung ihrer lokalen karitativen Aufgaben, u.v.m. Über diese Mittelverwendung entscheiden die Kirchen selbst und hier kann sich der Staat auch nicht einmischen. Darüber hinaus müssen Sie auch bedenken, dass auch die Kirchen mit einem Kirchsteuerrückgang in den kommenden Jahren rechnen müssen. Das liegt zum einen an dem bekannten Demografieproblem, zum anderen aber auch an der jetzigen Corona-Situation. Da die Kirchensteuer einkommenssteuerabhängig ist, dürften die derzeitigen Einkommenseinbußen auch zu einem wesentlich geringeren Kirchensteueraufkommen führen.

Auch der Solidaritätszuschlag ist nicht wirklich geeignet. Zwar ist er nicht zweckgebunden, aber unsere Intention bleibt weiterhin, diese Abgabe langfristig vollständig abzuschaffen.

Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass wir bereits viele existierende Vehikel zur Unterstützung der Länder und Kommunen haben, ganz unabhängig von der jetzigen Corona-Situation. Ich denke da zum Beispiel an den „Digitalpakt Schuhe“, an das „Sportstättenprogramm“, an kommunale Investitionen, und viele andere Programme und Maßnahmen, mit denen wir als Bund den Kommunen und Ländern finanzielle Unterstützung leisten.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Dennoch vielen Dank für Ihren Vorschlag!

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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