Der Hintergrund der Erhöhung zum 01.01.2023 waren die explodierenden Anschaffungs- und Installationskosten aufgrund des Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Denn ohne die Erhöhung konnte die Einspeisevergütung dem oben beschriebenen Sinn und Zweck nicht mehr gerecht werden. Ab dem 01.02.2024 sinkt die Einspeisevergütung wieder halbjährlich um 1%.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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