(...) Den Landtagsabgeordneten kann insoweit auch zukünftig der Umfang der polizeilichen Nutzung von Ortungsimpulsen dargestellt werden. Die dabei möglichen Einsatzanlässe für die Nutzung von Ortungsimpulsen sind auf schwere Straftaten im Sinne des § 100 a StPO beschränkt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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