ich halte es für wichtig, dass ein verantwortungsvoller Gebrauch von Waffen, die in Privatbesitz sind, gewährleistet ist. Dies ist in meinen Augen im Waffg durch die Paragrafen §4-§9 gut geregelt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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