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Ralf Christoffers
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Frage von Gudrun K. •

Frage an Ralf Christoffers von Gudrun K.

Sehr geehrter Herr Christoffers,

haben Sie mit der neuen Landesregierung vor die Länderöffnungsklausel zu nutzen? Werden Sie nach der Wahl ein Gesetz erlassen über den 10fachen Mindestabstand von Windkraftanlagen der jeweiligen Nabenhöhe? Sind wir Brandenburger Bürger nicht genauso schützenswert, wie die Bürger in Bayern?

Diese Frage stellen Rita Kosa und Gudrun Kafidoff aus Golzow im Oderbruch

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kafidoff, sehr geehrte Frau Kosa,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frage der Abstände von WKA wird in jedem Falle auf der politischen Tagesordnung stehen. Natürlich ist es nicht so, dass Brandenburger weniger schützenswert als Bayern sind. Auch deshalb habe ich in Fragen der Windkraftnutzung einen breiten Dialog zwischen Betroffenen und Betreibern initiiert. Die Planung der Windeignungsgebiete erfolgte und erfolgt durch die regionalen Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung der Kommunen. Eine einheitliche Position konnte dazu noch nicht erarbeitet werden. Die H10-Regel würde vielerorts die Regionalplanungen für Windeignungsgebiete obsolet machen und eine weitere Verzögerung verbindlicher Beschlüsse bewirken. Im Ergebnis hat das fatale Folgen für die Lenkbarkeit des Neubaus von WKA, denn Ziel ist es, einen "Wildwuchs" zu verhindern und so die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich selbst einer solchen Regelung als Standard skeptisch gegenüberstehe, auch weil diese Regelung, generell angewandt, nicht den sehr unterschiedlichen Bedingungen vor Ort entspricht. Ich selbst habe eine bundeseinheitliche Regelung favorisiert: Das Bundesbaugesetzbuch schreibt derzeit einen Abstand von 800 m vor, die Regelung in den meisten Planungsgemeinschaften geht mit 1000 m schon über diese bundeseinheitliche Regel hinaus. Und noch ein Grund lässt mich skeptisch sein: In Bayern hat die Windkraft bei weitem nicht die Bedeutung wie sie in Brandenburg und anderen norddeutschen Ländern hat. Und sie wird diese Bedeutung auch nicht erreichen.

Dieses Thema ist ein solches komplexes Problem, dass es nicht mit einem Beschluss zur Länderöffnungsklausel getan ist. Und es wird auch nicht möglich sein, das hier in allen Facetten zu erläutern. Also: Der Entscheidungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und ich werde mich an der weiteren Diskussion gern beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Christoffers