(...) Den von Ihnen geschilderten konkreten Sachverhalt kann ich selbstverständlich als Außenstehender nicht bewerten. Im Grundsatz gilt jedoch, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist und daher Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz auch nicht gegenüber der Krankenversicherung, sondern gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen werden müssen. Für Arbeitslose ist die Bundesagentur für Arbeit eine Art Ersatzarbeitgeber. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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