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Rainer Wieland
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Frage von Peter D. •

Frage an Rainer Wieland von Peter D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe nun seit meinem Rentenantritt in Österreich. Ich habe hier meinen festen Wohnsitz, seit dem Jahre 2002. Ich habe 49 Beitragsjahre in die Deutschen Rentenversicherung einbezahlt. Nun möchte ich wissen, in welchen der beiden Länder ich steuerliche Abschreibungen tätigen kann, z.B. wenn ich an meinem Haus etwas modernisiere usw. Kann ich das? Gibt es hiezu schon gesetzliche Grundlagen? Ich wäre Ihnen sehr verbunden, könnten Sie mir hier weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Peter Decker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Decker,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Viele Politikbereiche innnerhalb der EU sind in den vergangenen Jahren vergemeinschaftet worden; für die Steuerpolitik zeichnen - von wenigen kleinen Ausnahmen z.B. im Bereich des Umsatzsteuerrechts abgesehen - alleine die Mitgliedstaaten Verantwortung.

Bei steuerrechtlichen Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug handelt es sich nicht um einen Gegenstand des europäischen Rechts, sondern um eine Angelegenheit, die die dafür zuständigen Nationalstaaten untereinander selbstständig durch bilaterale Verträge und Abkommen regeln. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit österreich sowie mit über 90 anderen Staaten bilaterale Abkommen vereinbart, so z.B. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte doppelt versteuern müssen.

Inwiefern Abschreibemöglichkeiten für Modernisierungen an einem Gebäude in Österreich steuerlich geltend gemacht werden können, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich empfehle Ihnen, die Auskunft eines dafür geschulten steuerlichen Beraters in Deutschland oder Österreich einzuholen, die Sie über die örtlichen Steuerberaterkammern sicherlich einfach finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland

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