Wie kann es sein, dass sich Menschen in Deutschland befinden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Gerade im Hinblick auf den Vorfall in Solingen.

Auch nach einem abgelehnten Asylantrag bleibt ein Teil der Menschen aus verschiedenen Gründen weiterhin in Deutschland. Klar ist: Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, erhält Schutz, gleichzeitig können auch abgelehnte Asylsuchende nicht immer sofort abgeschoben werden.
Gründe dafür sind beispielsweise Abschiebehindernisse: Es gibt rechtliche, tatsächliche oder humanitäre Gründe, die eine Abschiebung verhindern können. Dazu zählen fehlende Reisedokumente, ungeklärte Identitäten, Krankheit, drohende Gefahr im Herkunftsland oder fehlende Kooperation der Herkunftsstaaten. Viele Betroffene erhalten eine Duldung, wenn eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist.
Zusätzlich gibt es die sogenannten „Dublin-Fälle“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein asylsuchender Mensch einen Asylantrag stellt und aufgrund der noch geltenden Dublin-III-Verordnung ein anderer europäischer Staat zuständig ist. Diese Asylanträge werden in Deutschland zunächst als unzulässig abgelehnt. Findet die Überstellung der Person in den zuständigen Staat allerdings nicht innerhalb einer (in der Regel) sechsmonatigen Frist statt, geht die Zuständigkeit für den Asylantrag auf den deutschen Staat über.Dabei darf nie vergessen werden: Viele dieser Menschen haben unter lebensbedrohlichen Umständen ihre Heimat verlassen – aus Angst, Verzweiflung oder Hoffnung auf Schutz. Auch wenn nicht jede*r dauerhaft bleiben kann, verdienen sie eine faire Behandlung, Menschlichkeit und einen respektvollen Umgang.