Ich bin davon überzeugt, dass auch die Kinder- und Jugendrechte im IfSG nun noch nachhaltiger und bewusster berücksichtigt worden sind - so ist auch eine Zutrittsbeschränkung im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung nun nicht mehr im IfSG enthalten und gehört so der Vergangenheit an!
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