Sehr geehrter Herr Hoffmann, wie groß wäre der Verwaltungsaufwand, wenn jede Lightning-Zahlung und jeder Krypto-Tausch nach Wegfall der einjährigen Steuerfrist einzeln versteuert werden müsste?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss und Saarlouiser Abgeordneter befassen Sie sich mit der Praktikabilität von Steuerregeln. Die Bundesregierung plant, die einjährige Steuerfrist auf Bitcoin nach §23 EStG abzuschaffen (Eckwertebeschluss vom 29.04.2026).
Die Folgen wären greifbar: Jede Lightning-Zahlung, jeder DeFi-Tausch und jede Staking-Auszahlung müsste einzeln erfasst, mit historischem Eurokurs bewertet und versteuert werden, mit erheblichem Erfüllungsaufwand für Bürger und Finanzämter. Eine Schätzung dieses Aufwands fehlt bislang. Der Bundesfinanzhof hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.02.2023 als sonstiges Wirtschaftsgut eingeordnet, gleichgestellt mit Gold [1]; die seit 1999 unveränderte Einjahresfrist hält den Aufwand auf das praktisch Leistbare begrenzt.
[1] BFH, IX R 3/22, 14.02.2023

