Indes muss andererseits, heute wohl vor allem in Hinblick auf die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19, auch immer betont werden, dass dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet wird, sondern dass gleich der übernächste Satz des Artikels 2 Absatz 2 GG besagt: "in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes" eingegriffen werden.
Wähle weise vor Ort!
Mach den Check zur
Landtagswahl
und erfahre, welche
Kandidierenden zu dir passen!


