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Petra Nicolaisen
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Frage von Maike H. •

Sie meinen, dass die "Staatsdiener" des öffentlichen Dienstes zu geringe Tarifangebote bekommen. Bitte erklären Sie, welche Beschäftigten der Privatwirtschaft diese Erhöhung erwirtschaften sollen.

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Sehr geehrte Frau H.,

Nein, ich habe nicht behauptet, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu geringe Tarifangebote bekommen hätten. Sie haben mich offensichtlich falsch zitiert und missverstanden.

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf meine Plenarrede vom 2. März 2023.

Gemeint war, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Frau Nancy Faeser, als ein Teil der Tarifpartner in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2023 - aus meiner Sicht - unzureichendes Verhandlungsgeschick bewiesen hat und deshalb ihre Bemühungen und möglicherweise ihr Interesse für eine einvernehmliche, zügige und finanzierbare Lösung unzureichend waren.

Konkret habe ich gesagt: "Dennoch haben Sie [bezogen auf die Bundesministerin des Innern und für Heimat] in der vergangenen Woche ein gemeinsames Angebot unterbreitet, bei dem die Vorstellungen noch meilenweit auseinanderliegen. Mein Eindruck: Ihre Bemühungen sind unzureichend."

Mit dieser Aussage habe ich mich nicht auf die Forderungen der Gewerkschaften zur Höhe oder Laufzeit bezogen, sondern explizit die - aus meiner Sicht - geringe Durchsetzungsfähigkeit der Bundesministerin des Innern und für Heimat kritisiert. Auch mein Schlusswort bezog sich eindeutig auf diesen Aspekt und nicht auf die Höhe der Tarifangebote. Ich sagte: "Ein Einigungserfolg wird allerdings maßgeblich vom Verhandlungsgeschick und der Kompromissfähigkeit der Bundesministerin abhängen. Glaubt man den Schilderungen der Gewerkschaften, haben wir davon bisher noch wenig gesehen. Um es angelehnt an den aktuellen Verdi-Slogan zu sagen: Da geht auf jeden Fall noch mehr; denn auch eine Lösung kommt nicht von allein."

Zudem habe ich mehr als deutlich hervorgehoben, dass der finanzielle "Ausgleich bedeutet, dass auch die finanzielle Situation auf der Arbeitgeberseite berücksichtigt wird. Bund und Kommunen stehen vor schwierigen Herausforderungen." In diesem Zusammenhang habe ich betont, dass es darum geht, dass ein "finanzierbarer Vorschlag" vorliegen muss und das dies in der derzeitigen Situation nicht einfach sei.

Auch habe ich in meiner vorbezeichneten Rede ganz ausdrücklich auf die Tarifautonomie verwiesen und dass nicht der Deutsche Bundestag über das Ergebnis der Tarifverhandlungen entscheidet, sondern "die Tarifpartner dies unter sich verhandeln".

Die Rede und das dazugehörige Plenarprotokoll können Sie auf den nachfolgend aufgeführten Webseiten des Deutschen Bundestages nochmals abrufen:

Rede in Videoform: https://dbtg.tv/cvid/7551319.

Plenarprotokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20088.pdf#page=76.

 

Insoweit schreiben Sie mir mit Ihrer Fehlinterpretation eine Meinung zu, die ich so nicht geäußert habe.

 

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag stehen wir hinter der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie. Tarifautonomie bedeutet, dass die organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitgeberverbände über die Gestaltung eines Großteils ihrer Arbeitsbedingungen selbstständig und damit ohne staatliche Eingriffe/Einflussnahme entscheiden können. Das respektieren wir ausdrücklich und wollen, dass Tarifpartner auch weiterhin möglichst große Spielräume in der Gestaltung von Arbeitsregelungen haben. Denn die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter wissen am besten, was möglich ist und was nicht.

Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages mischen wir uns nicht ein. Deshalb steht mir eine persönliche Bewertung der zu verhandelnden Tarifergebnisse nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Nicolaisen

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