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Petra Häffner
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Frage von Manuel W. •

Wird die Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit im Rahmen der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts abgeschafft werden?

Sehr geehrte Frau Häfner,
wir leben als deutsche Familie seit gut fünf Jahren in Australien und haben die australische Staatsangehörigkeit beantragt. Da ich mir gut vorstellen kann dass unsere Kinder eines Tages in Deutschland leben wollen (oder wir als Familie zumindest zeitweise dort leben werden), möchten wir gerne die deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Dies ist momentan nur möglich durch (gut begründete) Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung. Allerdings soll die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts laut Koalitionsvertrag "Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen". Ich gehe davon aus, dass dies nicht nur für Ausländer in Deutschland gilt, sondern auch für Deutsche die im Ausland leben. Ich würde mich freuen Ihre Meinung dazu zu hören.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

generell stehen wir GRÜNE der Mehrstaatigkeit offen gegenüber. Wie Sie richtig bemerkt haben verlieren Menschen mit der deutschen Staatsangehörigkeit die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben mit Eintritt in die neue Staatsangehörigkeit grundsätzlich ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Um die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten, muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden. Diese kann in bestimmten Fällen erteilt werden. 

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist aktueller Gegenstand der politischen Debatte in der Ampel bzw. der Bundesregierung. Wie gesagt stehen wir Grünen der Mehrstaatigkeit offen gegenüber, allerdings liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Wir in der Landespolitik haben hier keine Gesetzgebungskompetenzen. Mit Ihrem Einverständnis gebe ich Ihre Anfrage an das zuständige Mitglied des Bundestages weiter, wo Ihre Fragestellung konkreter beantwortet werden kann.

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