Frage von Janina A. • 26.07.2024

Antwort von Petra Berg SPD • 22.08.2024
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
SPD-Landtagsfraktion/Tom Gundelwein
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.