Frage an Peter Weiß von Karlheinz L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weiß!
Was passiert mit dem vom Gesetzgeber zur Entlastung der Lohnnebenkosten vorgegebene, bundesweit einheitliche Sonderbeitrag zur GKV von 0,9%, der nur vom Arbeitnehmer - und nicht anteilig auch vom Arbeitgeber - zu tragen ist, - nach der Einführung des bundeseinheitlichen Beitragsatzes.
Wird der zu den erwartenden 15,5 Prozent dazugerechnet, sodass dann ein Beitragssatz von 16,4 Prozent zu bezahlen ist, oder entfällt dieser Zusatzbeitrag?
Wenn diese 0.9 Prozent weiter zu bezahlen sind, warum wird dieser besondere Obulus in der derzeitigen Diskussion nicht angesprochen?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Löffel

