Portrait von Peter Weiß
Peter Weiß
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Weiß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von peter k. •

Frage an Peter Weiß von peter k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weiß

Im Internet ist es einige Seiten welche die volle Souveränität der BRD in Zweifel stellen.
auch gibt es ein Video von ihren Kollegen Ulrich Mauer von der Partei der Linken

http://www.youtube.com/watch?v=ZLYO05RMzrc

In diesem Video sagt er wörtlich " Deutschland ist kein souveränes Land-befindet sich im Nachkriegszustand- Wir haben eine Staatliche Ordnung"

Wie ist es in einem Souveränem Land möglich das Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen des Verstoßes gegen das Militärregierungsgesetz der Alliierten verurteilt wurde ?

Warum haben wir immer noch ein Grundgesetzt FÜR die BRD und keine Verfassung ?
Auch einige Artikel aus dem Grundgesetzt legen diesen Schluss nahe z.b

Artikel 125
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

Artikel 133
"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Portrait von Peter Weiß
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klein,

im Internet finden sich seriöse und weniger seriöse Informationen. Bezüglich der Souveränität der Verfassungsfrage sollten Sie auf seriöse Quellen zurückgreifen, beispielsweise in einem Kommentar von Maunz/Dürig zum Grundgesetz. Dort heißt es unter anderem:

Völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland in jüngster Zeit hatten das Ziel, die Souveränität wiederzugewinnen, die durch die Kapitulation des Deutschen Reiches am Ende des zweiten Weltkrieges verloren gegangen war. Die Siegermächte, die die Verantwortung für Deutschland als Ganzes in Anspruch genommen hatten, machten den Verzicht auf ihre Rechte vom Abschluß und Inhalt solcher Verträge abhängig. Als wesentliches Souveränitätsrecht erschien die Unabhängigkeit von außerstaatlichen Gewalten, hier insbesondere auch die Unabhängigkeit von den vorbehaltenen Rechten der Siegermächte. Als Souverän wird ein Staat bezeichnet, in dessen Territorium keine eigenständige staatliche Kompetenz eines anderen Staates ausgeübt werden darf. Nach Abschluß der genannten Verträge waren die Siegermächte damit einverstanden, daß im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Einheit der deutschen Staatsgewalt wieder hergestellt und eine homogene Rechts- und Kompetenzordnung geschaffen wurde. Der Grundsatz der Nichteinmischung eines anderen Staates in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland (Interventionsverbot) besteht nunmehr für das wiedervereinigte Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB