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Peter Tschentscher
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Frage von Heiner M. •

Frage an Peter Tschentscher von Heiner M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Tschentscher,
ist aus Ihrer Nichtantwort auf meine Frage vom 02.02.2011 zu entnehmen, dass Sie die Kürzung der Weihnachtszuwendung für Beamte als Puffer für das Finanzkonzept der SPD im Falle eines Wahlsieges
eingeplant haben?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matena,

zu einer soliden Finanzpolitik gehört, dass man nur das verspricht, was man beurteilen und einhalten kann. Wir haben die zusätzlichen Ausgaben durch unser Regierungsprogramm seriös berechnet und gezeigt, mit welchen Umschichtungen in den Haushaltsplänen für die Jahre 2011 und 2012 diese finanziert werden können. Grundlage waren keine neuen SPD-Entscheidungen, sondern die Beschlüsse und Forderungen der SPD-Bürgerschaftsfraktion, die wir schon vor der Neuwahl-Entscheidung vertreten haben.

Die von CDU und GAL im September 2010 beschlossene Abschaffung der Jahressonderzahlung für Beamte (das so genannte Weihnachtsgeld) ist Bestandteil eines angeblichen 500 Millionen-Sparprogramms, das der schwarz-grüne Senat nie im Einzelnen dargelegt hat. Es ist auch unklar, in welchem Umfang die angeblichen Einsparungen in den Haushaltplänen für die kommenden Jahre enthalten sind.

Um dieses zu klären, habe ich als Abgeordneter und Mitglied des Haushaltsausschusses schriftliche Anfragen an den Senat gestellt, die - unter Missachtung der Hamburger Verfassung - nicht beantwortet wurden. Auch eine entsprechende Aufforderung des Bürgerschaftspräsidenten Lutz Mohaupt (CDU) an Bürgermeister Ahlhaus, die Fragen zu den so genannten Konsolidierungsbeschlüssen zu beantworten, hat zu keinem Ergebnis geführt.

Vermutlich verweigert der Senat deshalb die Beantwortung meiner Fragen, weil er - wie bei vielen anderen Projekten - nicht die erforderlichen Prüfungen und keine sorgfältigen Berechnungen vorgenommen hat. Ein SPD-geführter Senat wird diese Prüfungen und Berechnungen unverzüglich nachholen und eine neue Finanzplanung vorlegen, mit der die Schuldenbremse des Grundgesetzes bis 2020 eingehalten werden kann.

Bei der Beurteilung der Sonderzahlungen ist aus meiner Sicht zu beachten, wie sich das Jahresgehalt der Hamburger Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Besoldungs- und Berufsgruppen im Vergleich zu den anderen Bundesländern, zu den Beschäftigten im Angestelltenverhältnis und gegenüber Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher