(...) Abgeordnete schließen sich zu Fraktionen zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen, was ihnen ohne die Unterstützung anderer nicht möglich wäre. Um die notwendige Handlungsfähigkeit der Fraktionen zu gewährleisten, kommen die Abgeordneten in der Regel den Empfehlungen der jeweiligen Fachpolitiker bei Abstimmungen nach und tragen die Mehrheitsentscheidungen der Fraktion mit. Von dieser Praxis unberührt bleibt selbstverständlich Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. (...)
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