Sie verteidigen die NGT-Reform als vertretbar – doch wer entscheidet, welche Risiken „akzeptabel“ sind? Warum dürfen Verbraucher nicht selbst wählen, indem NGT-Lebensmittel gekennzeichnet werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Liese,
Sie haben die Lockerung der NGT-Regeln offensiv verteidigt und betont, dass kontrollierte Risiken akzeptabel seien. Ich respektiere Ihre Einschätzung – aber ich teile sie nicht, und ich frage mich: Wer hat das Recht, für mich zu entscheiden, welche Risiken ich als Verbraucher akzeptiere?
Genau das ist mein Kernproblem: Ohne Kennzeichnungspflicht wird mir diese Entscheidung einfach abgenommen. Ich kann am Supermarktregal nicht mehr unterscheiden, was ich kaufe. Das ist kein theoretisches Problem – es betrifft meine tägliche Ernährung, die meiner Familie und ungezählter Bio-Betriebe, die nun schutzlos vor Kontamination stehen.
Das europäische Vorsorgeprinzip existiert genau für solche Situationen. Ich bitte Sie dringend: Setzen Sie sich zumindest für eine lückenlose Kennzeichnungspflicht ein – damit Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie diese Risiken akzeptieren.

