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Peter Liese
CDU
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Frage von Martina R. •

Frage an Peter Liese von Martina R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Dr. Liese, vielen lieben Dank für Ihre Antwort vom
19.07.2013! Wie Sie sich vorstellen können, habe ich tatsächlich weitere
Fragen und wende mich erneut an Sie.
1. Kann ich irgendwo einsehen, wer wie abgestimmt hat? Das würde mich
doch sehr interessieren, da hier auf dieser Plattform seltsamerweise kaum
jemand zu finden ist, der FÜR die Lösung Arzneimittel gestimmt hat.
Zumal Sie selbst hier schrieben, dass der Änderungsantrag seitens
SPD/Grüne/Linke eingebracht wurde.
2. Kurz vor der Sommerpause gab es von Dr. Renate Sommer den Vorwurf der
Manipulation der Abstimmungsliste. -
http://www.europasommer.de/lokal_1_4_173_Tabakprodukte.html - Der Vorwurf
ist meines Wissens nach noch nicht vom Tisch.Eine erneute Beratung findet
direkt nach der Sommerpause statt. Wie wird in dieser Zeit mit dem Vorwurf
verfahren? Gab es schon eine Untersuchung oder wird es eine geben?
3. Ist allen Stimmberechtigten klar gewesen, dass es innerhalb der
einzelnen EU-Staaten unterschiedliche Arzneimittelgesetze gibt und welche
Konsequenzen das für Deutschland hat?
4. Herr Groote teilte über Facebook - https://www.facebook.com/groote.eu?fref=ts - mit, dass es keiner klinischen Tests mehr bedarf, da die Wirkung der Inhaltsstoffe bekannt sei.
Ebenfalls teilte er mit, dass es eine Übergangsregelung geben soll von 3
Jahren. Innerhalb dieser 3 Jahre haben die Händler Zeit, eine Zulassung
zubeantragen. Ist das korrekt?
5. Wenn 4 korrekt ist, bedeutet dies, dass wir innerhalb der 3 Jahre unser
Liquid weiterhin von unseren bisherigen Händlern beziehen können oder
müssen diese Händler Apotheken finden, die ihre Produkte verkaufen?

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichem Gruß, Martina Rath

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rath,

haben Sie vielen Dank für Ihre weitergehenden Fragen, die ich Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne beantworte:

zu 1) Leider ist es nachträglich nicht möglich herauszufinden, welcher der Kollegen in diesem konkreten Fall wie abgestimmt hat. Dazu hätte ich oder ein anderer Kollege vor der Abstimmung eine namentliche Abstimmung beantragen müssen. Ich habe mich dazu nach Ihrer Anfrage im Sekretariat des Ausschusses erkundigt und erfahren, dass dies von keinem Kollegen beantragt wurde, so dass das Abstimmungsverhalten leider nicht rückverfolgbar ist. Einsehbar ist daher nur, welcher Kollege bei der Schlussabstimmung über den Gesamtbericht anwesend war.
Den von mir erwähnten angenommenen Antrag von SPD, Grünen und Linken finden Sie unter http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/envi/dv/tobacco3_938108/tobacco3_938108en.pdf (Nummer 57).

zu 2) Über den von Ihnen angesprochenen Vorwurf der "Manipulation" wurde ich informiert, teile diesen aber ausdrücklich nicht. Ich habe mich dazu mit den zuständigen Beamten im Sekretariat intensiv ausgetauscht und kann keine Manipulation erkennen, zumal im Ergebnis das gleiche herausgekommen wäre. Dennoch wird der Antrag von Frau Sommer selbstverständlich behandelt um jegliche Missverständnisse auszuschließen und entgegenzutreten. Dies geschieht unmittelbar nach der Sommerpause, wird den fortlaufenden Prozess meiner Einschätzung nach aber nicht verzögern.

zu 3) Sie beziehen sich in Ihrer Frage wahrscheinlich auf meine erste Antwort, über die unterschiedlichen Verkaufspraktiken von Arzneimitteln in der Europäischen Union. Ich kann natürlich nicht für die Kollegen im Ausschuss sprechen aber gehe davon aus, dass allen Beteiligten klar ist, dass wir in der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen haben, betreffend der Abgabe von Arzneimitteln. Zumindest war dies mehrfach Thema in den vorangegangenen Diskussionen.

zu 4 und 5) Zu den Aussagen von Herrn Groote kann ich Ihnen konkret leider keine Auskunft geben, da ich nicht weiß auf was er sich genau bezieht. Sollte der im Gesundheitsausschuss angenommenen Text aber tatsächlich und eins-zu-eins Gesetz werden (was ich persönlich nicht glaube, siehe meine vorherige Antwort) so sind wie in jeder EU-Gesetzgebung selbstverständlich Übergangsfristen vorgesehen, bis das Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden muss. In diesem konkreten fall wären das in der Tat 3 Jahre. Abhängig davon, wie schnell die Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden, könnten Sie innerhalb dieser Frist Ihren Liquid weiterhin von Ihrem bisherigen Händler beziehen. Diese Umsetzungsfrist startet aber erst, nachdem das Gesetz um EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dies wird frühesten Anfang 2014 passieren.

Ich hoffe Ihnen aller Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Liese

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