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Peter Hauk
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Frage von Volker G. •

Guten Tag Hr. Hauck, würden Sie sich bei unserer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht einsetzen?

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Für uns als CDU-Landtagsfraktion steht außer Frage, dass die AfD eine rechtsextremistische, auf die Spaltung unserer Gesellschaft angelegte Partei ist. Rechtsradikale und extremistische Forderungen und menschenverachtende Äußerungen sind bei der AfD kein Ausrutscher.

Antragsberechtigt für ein Parteiverbotsverfahren sind in Deutschland die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Allerdings hat nicht zuletzt das 2017 erneut gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD gezeigt, dass die Hürden für ein entsprechendes Verbot hoch liegen. So wird der Nachweis einer aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung gegenüber der bestehen Ordnung sowie ein planvoll verfolgtes politisches Vorgehen, das der gesamten Partei zuzurechnen sein muss, von zahlreichen Expertinnen und Experten als Voraussetzung für ein solches Verbot eingestuft. Die schwerwiegendsten Gründe, die dann tatsächlich zu einem AfD-Parteiverbot führen würden liegen noch nicht rechtssicher vor.

Zu diesen juristisch schwer nachweisbaren Voraussetzungen kommt, dass der vermutlich über mehrere Jahre währende Zeitraum, der bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergehen dürfte, der AfD die Möglichkeit gäbe, sich als Opfer der politischen Konkurrenz zu etablieren; dass die AfD aktuell auch vom Verfassungsschutz überprüft wird stärkt diese Opfererzählung ebenso. Und es ist nicht zuletzt genau diese Opferrolle, die die Partei anschlussfähig macht für jene Menschen, die sich von den etablierten Parteien missachtet und übergangen fühlen.

Ein Parteiverbotsverfahren ist damit grundsätzlich ein zweischneidiges Schwert. Als CDU-Landtagsfraktion liegt unsere Konzentration daher momentan darauf, die Auseinandersetzung mit der AfD politisch zu führen, sie inhaltlich zu stellen und als inhaltsleere Populisten zu entlarven, die keinerlei Lösungen für die tatsächlichen Probleme unseres Landes anzubieten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hauk MdL

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