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Frage von Juliane B. •

Frage an Peter Friedrich von Juliane B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Friedrich,

was halten Sie vom Sanktionsparagraphen § 31 SGB II, zu dem aktuell eine elektronische Petition beim Bundestag läuft?

Mit herzlichen Grüßen
Juliane Bialek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bialek,

eine komplette Abschaffung des § 31 SGB II, wie sie die von Ihnen erwähnte Petition fordert, lehne ich ab.

Gleichwohl bin ich und auch die Mehrheit meiner Fraktion der Meinung, dass der ganze Bereich der Regelung und Sanktionen nach SGB II einer intensiven Überprüfung bedarf. Hier erlaube ich mir einen Rückgriff auf die vergangene Legislatur: Uns ist es nicht gelungen, diese notwendige Überprüfung auf die politische Agenda zu setzen, da seitens unseres damaligen Koalitionspartners bei allen Diskussionen eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten eingefordert wurde. Aus unserer Sicht war es deswegen notwendig, es bei dem alten Gesetzesstand zu belassen.

Inwieweit in den neuen Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag eine Überprüfung in unserem gemeinsamen Sinne stattfinden kann, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion unserer Verantwortung bewusst sind und Verbesserung in diesem Bereich in dieser Legislaturperiode erreichen wollen.

Wie Ihnen schon gesagt, halte ich dabei, eine vollkommene Abschaffung aller Sanktionen nach § 31 SGB II weder für zweck- noch sachdienlich. Sanktionen müssen in jenen Fällen möglich sein, in denen klare Fälle von Missbrauch der gesetzlichen Leistung vorliegen. Dazu müssen diese Sanktionen und ihre Verhängung der Gesetzgebung und der gesetzlichen Kontrolle unterliegen. Dies entlässt uns aber nicht aus der Verpflichtung, dass wir mit äußerster Sensibilität in dieser Frage agieren und eine ständige Kontrolle und Überprüfung durchführen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friedrich, MdB