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Frage von Jürgen M. •

Frage an Peter Friedrich von Jürgen M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Herr Friedrich,
als Bewohner des grenznahen Raumes zur Schweiz, fahre auch ich gelegentlich zum Einkaufen dorthin.
Damit mir die schweizer Warenumsatzsteuer v. z.Z. 7,6% bei der Ausfuhr der Waren in die EU ( Deutschland) erstattet wird, muss ich für mindestens 500,-- sfr (Einzelposten) einkaufen.
Im umgekehrten Fall, können sich die Bewohner der Schweiz, beim Einkauf in Deutschland schon für kleinste Beträge die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19%, erstatten lassen.
Wie stehen Sie zu dieser Ungleichbehandlung?

Wäre es für unsere Staatsfinanzen nicht besser, wenn wir mit der eingenommenen USt weniger großzügig umgehen würden und bei Einkäufen von im Drittausland wohnenden auch erst ab einem Betrag von ca. 400,--€ /Einzelposten die Ust erstatten würden?
über 90% der Einkäfe beläuft sich unter dieser Grenze und wäre somit auch eine sichere Haushaltseinnahme.
Um Einwänden der IHK und des Einzelhandelsverbands vorzubeugen: Die Ch-Kunden würden auch bei nichterstattung der USt im grenzanhen deutschen Raum einkaufen, weil de für in der Ch lebende erheblich billiger ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

Ihre Frage nach Einführung einer Wertgrenze zur Erstattung der Umsatzsteuer im deutsch-schweizerischen Grenzraum habe ich zum Anlass genommen, mich beim Bundesministerium der Finanzen nach den genauen Hintergründen der geltenden Regelung zu erkundigen. Dort ist mir mitgeteilt worden, dass die Einführung einer Wertgrenze insbesondere an der deutschen Grenze zur Schweiz sicherlich mit einer deutlichen Personalentlastung für die Zollverwaltung verbunden wäre. Allerdings könnte man eine solche Wertgrenze nicht nur auf den Reiseverkehr über Landgrenzen beschränken, sondern müsste eine solche Maßnahme auch auf den Reiseverkehr über Flughäfen erstrecken. Eine solche Regelung müsste mit den geltenden Richtlinien der EU konform sein, die vorschreiben, dass eine Steuerbefreiung nur dann versagt werden kann, wenn das Entgelt für die gelieferten Gegenstände nicht mehr als 175 Euro beträgt.

In meinen Augen sprechen jedoch die Wirtschaftsinteressen insbesondere des Einzelhandels in unserer Region gegen die Einführung einer solchen Wertgrenze. Bereits vor mehreren Jahren wurde diskutiert, eine Mindestbetragsgrenze für die Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von 50 DM je Rechnungsbetrag einzuführen. Allerdings haben zahlreiche Unternehmen in der deutschen Grenzregion erhebliche Umsatzeinbußen und einen damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet. Bei Einführung einer Wertgrenze von 400 Euro dürften diese Befürchtungen noch größer ausfallen.

Zusammenfassend denke ich deshalb, dass wir bei der derzeitigen Regelung bleiben sollten, und bitte Sie um Verständnis für meine Haltung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Friedrich