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Frage von Ludger W. •

Frage an Peter Bleser von Ludger W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bleser,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort zum "Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen" für den Anbau vom GenMais MON 810 der US-FirmaMonsanto.

Wie stehen Sie zu denn nun zur Erkenntnis, daß Monsanto versucht hat die Behörden zu hintergehen, um an die Genehmigung für den Anbau von GenMais MON 810 zu gelangen. Keines der von Monsanto aufgeführten Monitoring-Programme wurde je von der Firma direkt kontaktiert und wahrscheinlich sind die meisten, wenn nicht sogar alle der genannten Monitoring-Programme, gar nicht für eine derartige Studie geeignet. Die Probeflächen der Monitoringprogramme liegen doch nicht zwangsläufig in der Nähe von MON 810-Flächen. (siehe http://www.ufz.de/index.php?de=16334 und DDA-Meldung vom 11.3.2008: http://www.dda-web.de/index.php und http://www.gruene-gentechnik.de/forum/index.php?inc=read&f=1&i=7472&t=7469 und http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,43513,00.html und
"Hamburger Jäger" Nr. 4/2008 S. 26/27)

Mir erscheint das Vorgehen von Monsanto in diesem Fall doch sehr fragwürdig und es wirft ebenfalls kein gutes Licht auf die beteiligten Zuslassungsbehörden, die anscheinend ungeprüft den Angaben von Monsanto Glauben geschenkt haben. Egal wie man zur Debatte um GVO steht, dieser Vorgang macht deutlich, daß es Monsanto vor allen Dingen um Profite geht und die Bedenken gegen den Einsatz nicht ernst genommen werden. Monsanto verlässt sich auf Lobbyisten und politische Macht um seine Ziele zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Wenzelides

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wenzelides,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 10. April 2008 wegen MON 810.

Kurz zur Vorgeschichte: Ein Beobachtungsplan (Monitoring) ist EG-rechtlich seit 2003 für Neuzulassungen vorgeschrieben, gilt aber nicht für Altgenehmigungen wie MON 810.

Die Firma Monsanto hat als Reaktion auf den Bescheid des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27. April 2007 einen Monitoring-Plan beim BVL und einen Plan zu dessen Durchführung in Deutschland vorgelegt. Aufgrund der Nach­forderung des BVL wurde der Plan insbesondere um die Einbezie­hung nationaler Umweltbeobachtungsnetzwerke ergänzt. Auf Anre­gung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Monsanto den vor­gelegten Plan um die Einbeziehung von Rohdaten und Bodenbeo­bachtungsnetzwerken ergänzt. Gleichzeitig wird das BVL im Rahmen der allgemeinen Überwachung die Auswirkungen von Bt-Toxinen auf den Boden, aquatische Ökosysteme und Nicht-Ziel-Schmetterlinge prüfen lassen.

Aus Sicht des BVL sind damit die Anforderungen des Bescheids an ein Monitoring durch Monsanto erfüllt, sodass MON 810-Saatgut wieder vermarktet werden kann. Monsanto erhielt am 5. Dezember 2007 einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Die Bundesre­gierung hat die Vorgehensweise der Beteiligten begrüßt.

Noch ein Hinweis: Unter der Internetadresse www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "MON 810" alle einschlägigen Un­tersuchungen zu diesem Thema nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB