Setzt sich Ihre Partei für eine Änderung des Art. 33. Absatz 5 GG ein? Z.b. Deckelung von Pensionen auf maximal mögliche Höchstrente + 15%
Alle Werte sind Netto-Werte nach Abzug der Krankenkasse:
Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.
Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.
Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber
dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.
Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?Quellen:
Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)
Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung
Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz)
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Artikel 33 GG ist zuletzt 2006 geändert worden und schützt das Berufsbeamtentum vor willkürlicher Einflussnahme durch den Staat. Dadurch soll die Unabhängigkeit der Beamten und damit die Gewaltenteilung geschützt werden.
Im Zuge der Föderalismusreform 2006 erfolgte die Erweiterung durch den Gesetzgeber, das Berufsbeamtentum fortzuentwickeln. Damit konnten in den einschlägigen Vorschriften sowie den Ländern Modernisierungen und Anpassungen des öffentlichen Dienstrechts vollzogen werden, unter anderem zur Einführung von Teilzeitreglungen etc.
Eine Grundgesetzänderung ist daher ungeeignet, die Höhe der Pensionen zu bestimmen. Vielmehr ist zu diskutieren, welche Bereiche des Staates ein Beamtentum erfordern. CDU-Generalsekretär Linnemann hat hierzu unter anderem die Idee eingebracht, den Beamtenstatus auf hoheitliche Kernaufgaben wie Sicherheit, Justiz und Finanzen zu beschränken. Denn unser Land braucht einen modernen und flexiblen Staat. Parallel müssen wir dafür Sorge tragen, dass gute Bezahlung, klare Karrierewege und Respekt vor Leistung in unserem Land auch ohne Beamtenstatus funktionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer

