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Paul Ziemiak
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Frage von Mano F. •

Frage an Paul Ziemiak von Mano F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

Meine Fragen betreffen Julian Assange:

Immer wieder höre ich seitens Ihrer Partei, dass im Fall Assange kein Handlungsbedarf bestehe, da es sich sowohl bei den USA als auch bei England um Rechtsstaaten handele und man vollstes Vertrauen in ein faires Verfahren habe. Wie bekannt hat George W. Bush im Juni 2004 per „Executive Order“ die amerikanische Unterschrift unter die Konvention der Vereinten Nationen zurück gezogen, die Folter und andere Formen unmenschlicher Behandlung verbietet.

Daher meine Fragen:
Erstens: Decken sich im Fall der USA Ihre Vorstellung eines Rechtsstaats mit den o.g. Vorgehensweisen der USA? Zweitens: Sind Sie der Meinung, dass es in einem Rechtsstaat allgemein nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommen kann? Falls Sie eine dieser Frage mit nein beantworten müssten, würden Sie sich dann für Julian Assange einsetzen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Mühe diese Mail zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Mano Flick

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Unabhängig von jeder politischen Bewertung, müssen wir festhalten, dass sich Herr Assange aktuell in Großbritannien in Haft befindet und meines Wissens am 25. Februar 2020 über eine mögliche Auslieferung verhandelt wird. Hier sollte man nichts vermischen. Der Verweis auf die USA ist deshalb unzweckmäßig, da die entscheidende Frage ist, ob das Verfahren in Großbritannien nach rechtstaatlichen Maßstäben ablaufen wird. Ich habe keinen Anlass daran zu zweifeln, dass dies der Fall ist.

Kurzum: Die USA haben offiziell die Auslieferung beantragt und ihre Anklagepunkte vorgetragen und in Großbritannien wird nun die Justiz darüber entscheiden. Grundlage wird dabei die Rechtslage in Großbritannien sein. Das ist das Wesen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Ausländische Politiker können sich dafür „einsetzen“, dass Herr Assange nicht ausgeliefert wird und andere ausländische Politiker können sich dafür „einsetzen“, dass Herr Assange ausgeliefert wird – in einem Rechtsstaat sollten diese Einflüsse von außen aber keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Wenn Sie die Rechtsstaatlichkeit betonen, dann stellt sich die Frage, was Sie unter „einsetzen“ verstehen.

Die generelle Situation von Whistelblower ist ein wichtiges Thema für die Politik, da hier vielfach sehr sensible Bereiche der Grundrechte berührt werden. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurde 2019 vom Bundestag beschlossen. Gerne möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf Artikel 5 hinweisen:

㤠5 Ausnahmen
Die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses fällt nicht unter die Verbote des § 4, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere
1. zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien;
2. zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen;
3. im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.“

Aus meiner Sicht haben wir mit dieser Regelung einen sehr weitreichenden gesetzlichen Schutz geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

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