Abschaffung oder Reformierung des juristischem Staatsexamens?
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
Haben Sie oder beabsichtigen Sie sich für die Abschaffung der ersten juristischen Prüfung mit gleichzeitigem Ersatz durch ein Bachelor-Master-System für das erste juristische Staatsexamen einzusetzen (wie z.B. in der Schweiz) oder bevorzugen Sie eine Reform der juristischen Ausbildung? Wenn letzteres wie wollen Sie die Diskreptanz zwischen der universitären und der staatlichen (bzw. privaten ) Ausbildung verringern, sodass die Durchfallquoten insbesondere im ersten Examen sinken?
Vielen Dank

Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an Paul Ziemiak MdB.
Die deutsche juristische Ausbildung ist weltweit hoch angesehen und genießt über unsere Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf.
Die Juristenausbildung ist Sache der Länder und durch die jeweiligen Juristenausbildungsgesetze geregelt. Nordrhein-Westfalen etwa hat mit der Einführung eines zusätzlichen Bachelorabschlusses einen Weg geschaffen, erbrachte Leistungen anzuerkennen, selbst wenn das Staatsexamen nicht erfolgreich absolviert wurde. Damit eröffnet sich für Studentinnen und Studenten eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt mit klarem juristischem Bezug.
Im Detail ist die juristische Ausbildung jedoch reformierbar und sollte sich an veränderte Gegebenheiten anpassen, etwa an den Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz. Auch ein stärkerer Praxisbezug wäre wünschenswert, insbesondere durch eine intensivere Einbindung der Justiz. Angesichts des demografischen Wandels und der Tatsache, dass viele gut ausgebildete Juristinnen und Juristen vom privaten Markt abgeworben werden, ist es zudem ratsam, die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Paul Ziemiak