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Paul Lehrieder
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Frage von Karin R. •

Frage an Paul Lehrieder von Karin R. bezüglich Bildung und Erziehung

Wie vereinbaren Sie in der Bildungspolitik die Forderung nach gleichen Chancen für alle Kinder und Bildungsgerechtigkeit mit der derzeitigen Bevorzugung von Migrantenklassen? Grundschulklassen in Bayern haben für kommendes Jahr eine Schülerhöchstgrenze von 30 Kindern, bei einem Migrantenanteil von mindestens 50% beträgt die Höchstgrenze 25 Kinder. Kinder aus bildungsfernen deutschen Familien, Heimkinder, Kinder mit Handicap, AD(H)S oder Lese-Rechtschreibschwäche werden nicht berücksichtigt. Auch in anerkannten Brennpunktschulen wird nicht von diesen Zahlen abgewichen. Ich bitte um eine Begründung/Stellungnahme. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Reinhard,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit einem Gesamtkonzept zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund will Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund stärker bei der Integration unterstützen und Ihnen zu mehr Bildungserfolg verhelfen. Sein Ziel ist es, die Bildungs-und Teilhabechancen für Kinder mit Migrationshintergrund zu erhöhen.

Damit begegnet Bayern dem Problem, dass Kinder mit Migrationshintergrund bundesweit bei den internationalen Vergleichstests wie PISA, IGLU und TIMSS unterdurchschnittlich abschneiden.

Um die Chancen nicht nur der Kinder mit Migrationshintergrund auf schulischen Erfolg zu erhöhen, baut Bayern die Ganztagsangebote zunächst an Hauptschulen und Grundschulen aus. So sollen im kommenden Schuljahr zusätzlich 100 Ganztagszüge an Hauptschulen und 100 Ganztagszüge an Grundschulen auf den Weg gebracht werden. Speziell in Klassen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund soll in die Senkung der Schülerhöchstgrenze einzusteigen, um so die individuelle Förderung erhöhen zu können. Ziel ist es, dass Klassen, in denen der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund über 50 Prozent liegt, künftig nicht mehr als 25 Schüler haben sollen.

Wie Sie vielleicht wissen, ist Bildung in Deutschland Ländersache. Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt in Deutschland bei den 16 Bundesländern.
Deshalb gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auch nicht ein einziges deutsches Bildungssystem, sondern ein regional unterschiedliches Schulwesen.

Aus diesem Grund habe ich Ihre Frage an Herrn MdL Oliver Jörg und Herrn MdL Manfred Ländner mit der Bitte um Beantwortung Ihrer Frage weitergeleitet.

Bitte schicken Sie eine Mail mit Ihrer Adresse an
paul.lehrieder@bundestag.de , damit ich Sie bezüglich der Antworten auf dem Laufenden halten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB

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