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Patrick Schnieder
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Frage von Reiner S. •

Ist es vorgesehen, wirksam gegen Fahrer vorzugehen, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten?

Auf den Autobahnen um Köln herum gibt es teilweise 5 Spuren. Sehr wenige PKW fahren rechts, obwohl sie niemanden überholen. Auch bei 3 Spuren wird oft die mittlere Spur benutzt, obwohl rechts kein Fahrzeug zu überholen wäre. Somit wird zur Verfügung stehender Verkehrsraum nicht genutzt.

Die Folge ist extrem oft, dass sich auf den linken Spuren Kolonnen bilden, obwohl rechts alles frei ist. Da sich mitunter ein Ziehharmonika-Effekt ergibt, ist zähfließender Verkehr nicht selten die Folge.

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Antwort von CDU

Sehr Geehrter Herr S.,

Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot können bereits heute geahndet werden. Entscheidend ist die konsequente Durchsetzung der bestehenden Regeln; die dafür erforderlichen Kontrollen liegen in der Zuständigkeit der Polizei der Länder.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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