im Rahmen der Beratungen des Digitale-Dienste-Gesetzes habe ich eine Regelung vorgeschlagen, derzufolge Diensteanbieter „vernünftige Anstrengungen“ zur anonymen Bereitstellung ihrer Dienste unternehmen sollten.
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin
Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.
Der Sinn des Digital Services Act ist gerade, exzessive nationale Alleingänge wie das NetzDG abzulösen. Entscheidend werden die Verhandlungen mit dem Rat im nächsten Jahr sein.
Bereits abgelehnt hat das Bundesverfassungsgericht das Argument, die Einführung einer Ersatzstimme für Wähler:innen von Kleinparteien sei vorgeschrieben, weil dies die Regierungsfähigkeit nicht gefährde.
Zunächst einmal ist das Phänomen der psychischen Folter äußerst besorgniserregend.