(...) Lassen Sie mich zum Hintergrund der ursprünglichen gesetzlichen Regelung zu den sog. Bewertungsreserven kurz Folgendes erläutern: Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sog. Bewertungsreserven zu. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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