Portrait von Patricia Lips
Patricia Lips
CDU
100 %
13 / 13 Fragen beantwortet
Frage von Jürgen B. •

Frage an Patricia Lips von Jürgen B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lips,

ich beziehe mich auf die Antwort [ http://www.abgeordnetenwatch.de/patricia_lips-650-5641--f160030.html#frage160030 ], die Sie Herrn Riegger am 9.1.2009 gegeben haben.

Wir alle sind sicherlich froh, daß Sie sich die offiziellen Verlautbarungen des Bundesfamilienministeriums zu eigen machen können.
Aber könnten Sie bitte dennoch einen Vorteil nennen?

Der Einfachheit halber dann eben anhand zweier Beispiele.
1. Eine junge noch in Ausbildung befindliche Mutter erhält jetzt nur noch halb soviel Elterngeld wie seinerzeit Erziehungsgeld.
2. Eine mit dem 5. Kind vollbeschäftigte Hausfrau in einer Großfamilie erhält jetzt nur noch halb soviel Elterngeld wie seinerzeit Erziehungsgeld.

Beide Mütter können noch nicht, oder aufgrund Ihrer Kinder meist nicht berufstätig sein.

Im zweiten Fall wird der demographische Mißstand [ http://www.welt.de/politik/article1711885/Die_Grossfamilie_stirbt_in_Deutschland_aus.html ], den das Elterngeld beseitigen sollte sogar noch befördert. Das ist absolut kontraproduktiv.

Daß nur Vorteile für berufstätige Mütter herausspringen, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung ausgelegt sei, wäre doch von vornherein eine riesige Ungerechtigkeit.
Also, wo liegt denn nun der echte Vorteil?

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Bauke

Portrait von Patricia Lips
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauke,

hiermit komme ich zurück auf meine Antwort zum Elterngeld an Herrn Riegger und möchte noch einmal den Zweck des Elterngeldes als im Wesentlichen elternbezogene Lohnersatzleistung unterstreichen. Aufgrund begrenzter Mittel bedeutet dies allerdings auch, dass es nicht in jedem Einzelfall zu Verbesserungen führt. Wir sollten jedoch nicht die unterschiedlichen Familienkonzepte gegeneinander ausspielen. Ziel war und ist es, eine Gruppe potentieller Eltern zu erreichen, die bisher in hohem Maße von Kindern Abstand genommen haben! Zudem sei zu den von Ihnen gebildeten Beispielen festgestellt, dass das Elterngeld bei der Auszubildenden in jedem Fall zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird, und dass jetzt auch die Ehepartner die Elternzeit in Anspruch nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Patricia Lips
Patricia Lips
CDU