Weitere Fragen an Patricia Lips
Bei der Notfallreform soll es vor allem darum gehen, Patienten besser zu steuern, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und Kosten einzusparen.
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
Ich unterstütze aber nicht deshalb die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens, da ich diesen Versuch für juristisch nicht erfolgversprechend und daher auch für politisch problematisch sowie im Gegenteil für kontraproduktiv halte.
Die Honorarkürzungen, die Sie ansprechen, wurden jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen, also nicht von „der Politik“.

