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Frage von Maria R. •

Wie sichern Sie das Vertrauen in individuelle Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung, wenn Reformen/Gesetze bestätigte Rentenperspektiven verändern könnten?

Es geht nicht um eine allgemeine Renteninformation, sondern um eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nach Prüfung der persönlichen Versicherungszeiten. Dabei wurde bestätigt, dass bereits heute mehr als 35 Versicherungsjahre vorliegen und die Voraussetzungen für einen möglichen Rentenbeginn ab Erreichen des 63. Lebensjahres erfüllt sind. Viele Menschen richten ihre Lebensplanung mindestens fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn nach solchen Auskünften aus. Die CDU steht für Verlässlichkeit, Vertrauen und Verantwortung – deshalb stellt sich die Frage, wie diese Planungssicherheit bei möglichen Rentenreformen gewährleistet werden soll.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R., 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nur die abschlagsfreie Frührente ("Rente für besonders langjährig Versicherte") soll beendet werden. Frührenten mit Abschlägen („Rente für langjährig Versicherte“ nach 35 Beitragsjahren) bleiben bestehen. Auch erhöht sich hier der Abschlag nicht. Jedoch soll die Altersgrenze für diese Rentenart (bisher 63 Jahre) zeitnah auf 64 Jahre angehoben werden und danach parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze steigen (also ca. 6 Monate innerhalb von 10 Jahren). Wann genau die Anhebung von 63 auf 64 Jahre stattfindet, wird sich in der zweiten Jahreshälfte im Gesetzgebungsverfahren zeigen. 

Die Kommission empfiehlt eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Zugleich ist sie sich der Bedeutung eines angemessenen Vertrauensschutzes bewusst. Die nähere Ausgestaltung von Übergangsregelungen bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Reddig

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